„Jeder junge Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu geeigneten Schulen. Dieses Recht gewährleistet der Staat, indem er für ein ausreichendes, vielfältiges, öffentliches Schulwesen in freier und staatlicher Trägerschaft sorgt. Das Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Schulen in freier Trägerschaft wird gewährleistet.
Verfassungsvorschlag von 1990
Prof. Dr. Johann Peter Vogel
Alle Schulen müssen die allgemeinen Bildungsziele anstreben und über Lehrpläne, pädagogisches Personal und Einrichtungen verfügen, die darauf ausgerichtet sind. In diesem Rahmen regeln sie Inhalte und Methoden des Unterrichts und der Erziehung sowie alle Maßnahmen des Schulbetriebs in eigener Verantwortung. Die Aufsicht über die Schulen wird von unabhängigen Behörden wahrgenommen; sie wachen über die Einhaltung der Gesetze sowie über die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und beraten die Schulen in ihren Selbstverwaltungsangelegenheiten.“